Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Saledata Window Film, Inh.: Ursula Kintscher, im Folgenden nur Saledata genannt

§ 1 Geltungsbereich
1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Saledata erfolgen ausschliesslich auf Basis dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der VOB. Abweichende Vereinbarungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt. Nebenabreden bestehen nicht.
 
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
 
§ 2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag wird durch die Zustellung der "Auftragsbestätigung" auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) rechtskräftig geschlossen.
 
2. Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per eMail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Ihnen gerne eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.
 
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Unsere Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer 19%, zzgl. Versandkosten und ohne sonstige Nebenleistungen (z. B. Schulung, Installation, oder gesondertes Zubehör usw.), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Shop dargestellt werden.
 
2. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Akzeptiert werden folgende Zahlungsweisen: Sofortüberweisung, Vorkasse, Nachnahme, Lieferung auf Rechnung (generell gilt hierbei: Zahlung sofort nach Rechnungserhalt), PayPal und Kreditkarte. Eventuelle Gebühren (nur Inland) trägt Saledata . Generell gilt als vereinbart eine Zahlung sofort nach Rechnungserhalt oder sofort nach Montage bei durchgeführten Montagen durch Saledata.
 
3. Bei einem Warenwert unter 20,00 EUR netto, erheben wir einen Mindermengenaufpreis von  6,72 EUR zzgl. Mehrwertsteuer = 8 EUR gesamt.
 
4. Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden und bei Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsschluss ist die Saledata zur Preisanpassung berechtigt.
 
5. Aufrechnung mit Gegenforderungen kann der Käufer nur geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Andernfalls ist immer die Forderung von Saledata vorrangig und vollständig auszugleichen.
 
6. Erstkunden (ausgeschlossen sind öffentliche Einrichtungen) zahlen per Vorauskasse (Überweisung, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal oder Kreditkarte), es sei denn, es wurde in Absprache mit SALEDATA Anderes vereinbart.
  
§ 4 Lieferung
1. Geraten wir in Lieferverzug und setzt uns der Kunde eine Nachfrist, beträgt diese mindestens 2 Wochen.
 
2. Alle Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich und nur annnähernde Angaben.
Haftung für eventuelle Fristen übernimmt Saledata nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Bestätigung. Angegebene Lieferzeiten und Lieferungen sind immer unter Vorbehalt, voraussetzend dass Saledata rechtzeitig durch Vorlieferanten beliefert wird. Saledata behält sich vor, alle Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, Internet oder sonstigen Veröffentlichungen gemachten Angaben zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt beispielhaft für das Aussehen, Masse und Gewichte, die Verwendbarkeit und Leistungsdaten (z. B. für den Fall eines Modellwechsels, Farbwechsels und Tönungsabweichungen bei Fensterfolien). Hiervon werden zugesicherte Eigenschaften nicht berührt. Angaben in Prospekten entsprechen allgemeinen Produktbeschreibungen der Hersteller und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Teillieferungen sind zulässig. Die Teillieferung muss dem Kunden zumutbar sein.
 
3. Saledata steht es ohne ausdrückliche Weisung des Käufers frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen.
 
4. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher i.S.d. § 312e Abs. 2 Satz 2 BGB sind, ist § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB ausgeschlossen.
 
5. Saledata behält sich vor, an Endkunden stets nur handelsübliche Mengen abzugeben.
 
6. Wir werden den Kunden im Fall von Lieferverzögerungen umgehend informieren, sobald wir Kenntnis von der Lieferverzögerung haben.
 
§ 5 Verbrauchsgüterkauf
Kauft der Kunde ausserhalb seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), lassen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte des Kunden als Verbraucher.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
 
2. Gegenüber Kunden nach § 1 Ziffer 2 behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, wenn wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages an die Saledata ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Käufer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ware verarbeitet worden ist oder nicht. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung nach der Abtretung ermächtigt. Wir können nach unserer Wahl die Forderung auch selbst einziehen. Wir werden die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Saledata nachkommt und sich nicht in Verzug befindet. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns beim Einzug der Forderung zu unterstützen.
 
§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beträgt nach den gesetzlichen Bestimmungen 2 Jahre ab Lieferdatum. Es gelten im Allgemeinen die zur Produktbeschreibung zugesagten Garantiezeiten die bis zu 10 Jahre betragen können (Montage durch Saledata ).
 
2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemässe Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder vorsätzlich oder fahrlässig begangener Falschbehandlung sowie unsachgemässe Montage und durch äussere Einflüsse entstandene Schäden. Hierzu zählt ausdrücklich auch die unsachgemässe Reinigung von Fensterfolien.
 
3. Fensterfolien sind während der Montage möglichst staubfrei zu behandeln. Geringe Einschlüsse von Schmutzpartikeln und Staubteilen sind Produkt- und Montagebedingt und nicht vermeidbar und sind kein Grund zur Reklamation. Hauptsächlich bei Aussenmontage der Fensterfolien. Wirkung und Lebensdauer werden hierdurch nicht beeinträchtigt. 
 
4. Für eventuelle Schäden nach Installation von Folien wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Glasbruch. Ausdrücklich wird die Übernahme von Kosten – gleich welcher Art – ausgeschlossen. Technische Angaben zu den Produkten beziehen sich immer nur auf die unverbindlichen Herstellerangaben. Montagevorschriften (insbesondere bei Wärme- und Blendschutzfolien für Flachglas, ISO-Glaseinheiten) sind ausdrücklich zu beachten und einzuhalten. Gegebenenfalls ist vor der Montage mit Saledata Rücksprache zu nehmen.
 
5. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, z. B. weil die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist oder kein Mangel festgestellt werden kann, erstattet der Käufer einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 39,00 EUR. Dem Käufer bleibt der Nachweis niedriger Aufwendungen vorbehalten. Saledata behält sich den Nachweis und die Geltendmachung höherer Aufwendungen vor.
 
6. Gegenüber Kaufleuten bleiben die Vorschriften der § 377 HGB unberührt. Der Kunde muss die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren, der Bestellung und auf Mangelhaftigkeit untersuchen. Erkannte oder erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 4 Werktagen, gilt die Ware als vertragsgemäss anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
 
7. Bei Käufern im Sinne des § 1 Ziffer 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Gewährleistung innerhalb des ersten Jahres auf Beseitigung des Mängel auf eine  Ersatzlieferung beschränkt. Die Art der Nacherfüllung bestimmen wir. Nach Ablauf des Jahres beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Beseitigung des Mangels oder eine Gutschrift des Zeitwertes. Aufwendungsersatzansprüche der Personen im Sinne des § 1 Ziffer 2 sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
8. Reklamationen von bereits verarbeitetem Material werden nicht anerkannt. Fehlerhaftes Material wird kostenlos ersetzt. Restposten und Artikel, welche auf Mass gefertigt wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
 
§ 8 Rücktritt
1. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, ist die Saledata berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder ihre Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist Saledata zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
2. Der Kunde hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, jederzeit bis zum Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten Ware vom Kauf zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
 
§ 9 Hinweise zum Rückgaberecht für Gewerbetreibende und Freiberufler
Ein Widerrufs-, Umtausch-, Rückgaberecht besteht nicht für Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Dieses sind insbesondere gewerbliche Kunden, Freiberufler oder Personen, welche die bestellten Waren zu beruflichen Zwecken nutzen. Die Vermutung der gewerblichen oder beruflichen Nutzung bzw. der Existenz eines Gewerbebetriebes seitens des Kunden liegt bereits dann vor, wenn die Adressdaten oder E-Mailadressen des Kunden auf eine gewerbliche Aktivität schliessen lassen.
 
Gerne senden wir Ihnen Muster von Folienprodukten unter Berechnung der Versandkosten zu.
 
In Ausnahmefällen gewähren wir unseren gewerblichen Kunden (Firmenkunden) nach § 13 BGB ein Umtauschrecht. Sie bezahlen 20% des Warenwertes und können dann von Ihrem Widerrufs-, Umtausch-, Rückgaberecht, unter Anrechnung der Versandkosten, Gebrauch machen.